Das GPB PROFIL –
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - wissenschaftlich fundiert
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GPB) in Unternehmen ist im Arbeitsschutzgesetz (§5, 6) vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Sie haben weder die zeitlichen noch die personellen Ressourcen zur Durchführung?
Wir haben die Lösung für Sie!
Wir, das Team der Gesundheitsprofile, bieten Ihnen eine wissenschaftlich fundierte und erfolgreich angewandte Lösung,
schnell und einfach!